Facebook Datenleck

Bis zu 5000 Euro an Schadensersatz erhalten!

So funktioniert's:

1Daten eingeben

2Kostenfreie Prüfung

3Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte

Der Datenskandal in Kürze:

  1. 2019 wurde von Hackern ein Datenleck bei Facebook gefunden. Dies hat dazu beigetragen, dass über 500 Millionen Daten von Nutzern offengelegt und eingesehen werden konnten.
  2. Beim Datenklau wurden insbesondere mit dem Facebook-Account verknüpfte E-Mail-Adressen und Telefonnummern sowie Nutzerdaten inklusive Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Beruf, Familienstand etc. gestohlen. Diese sind in einem Hacker-Forum für Betrüger frei zugänglich.
  3. Aus 106 Ländern sind 553 Millionen Facebook-Accounts betroffen. Das sind über 20% aller Facebook-Nutzer weltweit. Allein schon in Deutschland sind rund 6 Millionen Facebook-Nutzer vom Datenklau betroffen.
  4. Facebook muss sich bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung verantworten und Betroffenen den Schaden ersetzen.
  5. Unsere kooperierenden Fachanwälte sind Spezialisten auf ihrem Gebiet und setzen Ihre Forderung unkompliziert und schnell durch.

Folgen für Nutzer:

Beim Datenklau wurden z.B. die Daten für Spam-Nachrichten per E-Mail oder SMS missbraucht. Z.B. für gefälschte Benachrichtigungen für Pakete. Da die Kriminellen konkrete Daten haben, sind die Nachrichten meist überaus glaubwürdig. Wer vom Facebook Datenklau betroffen ist, hat also ein hohes Risiko, Opfer von Cyberkriminalität zu werden, die Ihre Daten und Passwörter missbrauchen. Dabei kann es sich um Phishing-Attacken, Betrug, Malware, Erpressung etc. handeln.

Ihre Rechte:

Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen dazu verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen. Bei einer Datenpanne haben sie ebenfalls bestimmte Verpflichtungen, zum Beispiel Melde- und Auskunftspflichten. Durch das Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO können Nutzer z. B. von Facebook Auskunft darüber verlangen, ob sie von einem
Datenleck betroffen sind.

Falls Sie vom Facebook-Datenleck betroffen sind, sind die Chancen hoch, dass Ihnen Schadenersatz oder „immaterieller Schadensersatz“ gemäß Art. 82 DSGVO zusteht!

Und die Kosten?

Mit einer Rechtschutzversicherung fallen für Sie (vorbehaltlich einer eventuellen Selbstbeteiligung) keine Kosten an.

Verfügen Sie über keine Rechtsschutzversicherung? Kein Problem. In diesem Fall übernimmt ein Prozessfinanzierer dann ggf. die Kosten. Die Rückabwicklung wird ausschließlich auf Erfolgsbasis durchgeführt.

Welche Unternehmen sind noch von dem Datenskandal betroffen?

Wir prüfen neben Facebook derzeit auch LinkedIn und WhatsApp.

Sie möchten Gewissheit haben?

Bin ich betroffen oder nicht?
Da die Überprüfung des eigenen Accounts sehr schnell und vor allem unkompliziert geht, kann es durchaus sinnvoll sein, in Erfahrung zu bringen, ob die eigenen Daten dem Hackerangriff standgehalten haben oder nicht.


Übrigens: Auch Unternehmen können von diesem Hackerangriff betroffen sein!

Haben Sie noch Fragen?

Gerne stehen wir Ihnen unter den Rufnummern: 08165/9059-250 sowie Mobil unter 0174/23 26 807 oder per Email: info@akriba.de zur Verfügung.